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   OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91   

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https://dejure.org/1993,6523
OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91 (https://dejure.org/1993,6523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 U 18/91 (https://dejure.org/1993,6523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 4 U 18/91 (https://dejure.org/1993,6523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Verzögerung der Entbindung als grober Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive Betrachtung; Verzögerung ; Behandlungsverlauf; Summierung der Verzögerungen; Schmerzensgeld; Rente; Schwere Hirnschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 310
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99

    Fehlerhafte Zurückweisung des Klagevortrags als unsubstantiiert

    Neben einem Schmerzensgeldbetrag kann zusätzlich eine Schmerzensgeldrente zuerkannt werden, wenn schwere, lebenslängliche Dauerschäden nicht durch einen einmaligen Betrag abgegolten werden können und der Geschädigte sich Zeit seines Lebens der schweren Beschränkungen seiner Lebenssphäre infolge des Verlusts von Wahrnehmungen schmerzlich neu bewußt wird (BGH VersR 76, 967 (968); OLG Schleswig VersR 1994, 310).
  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    (3) DM 200.000,- und DM 600,- monatliche Rente wurden einem Mädchen zuerkannt, das nach einer schweren Hirnschädigung auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt an einer schweren residuellen Störung des Gehirns mit einer deutlich linksbetonten, zentralen Koordinationsstörung leidet, die eine Entwicklungsverzögerung der motorischen Funktionen beinhaltet und ein artikuliertes Sprachvermögen nicht zulässt; daneben liegt ein vermindertes Kopfwachstum vor, ein zerebrales Anfallsleiden kann sich einstellen (Hacks/ Ring/Böhm, lfd. Nr. 2924 = OLG Schleswig, Urt. v. 24.02.1993, VersR 1994, 310).
  • OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98

    Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der

    Dieser Bewertung entspricht, daß in der verzögerten Einleitung einer Schnittentbindung im Regelfall ein grober Behandlungsfehler gesehen wird, da während der Geburt eine Sauerstoffmangelversorgung schnellstmöglich bekämpft werden muß, um Hirnschädigungen zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 584; dazu Anm. Gaisbauer VersR 1996, 1110; OLG Schleswig VersR 1994, 310 = AHRS 2500/103; OLG Hamm VersR 1994, 730 = AHRS 6570/101; OLG Köln VersR 1991, 669 = AHRS 6570/21; OLG Oldenburg VersR 1993, 753 = AHRS 6570/32; OLG München VersR 1991, 586 = AHRS 3010/38; Urteil des Senats vom 11.05.95 - 14 U 39/92, Zeitverlust von 8 Minuten durch den vergeblichen Versuch, das Kind an einer anliegenden Nabelschnur vorbei zu entwickeln; ferner Senat vom 22.07.93 - 14 U 46/92, verzögerte Schnittentbindung).

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Oldenburg VersR 1993, 753 - 200.000,00 DM bei schwerstem Geburtsschaden und eingeschränkter Wahrnehmungsmöglichkeit des Kindes; OLG Hamm VersR 1994, 730, 731 - 240.000,00 DM nicht übersetzt bei einem schwerstgeschädigten, aber "zweifellos" empfindungsfähigen Kind; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 - 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Oldenburg VersR 1994, 1071 - 250.000,00 DM bei weitgehender Zerstörung der Persönlichkeit; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM bei ähnlichem Schadensbild; OLG Oldenburg VersR 1997, 1236 - 350.000,00 DM bei teilweise erhaltener Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit).

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Die Höhe der Schmerzensgeld-Rente bewegt sich, isoliert betrachtet, im Rahmen vergleichbarer Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. nur Thüringer OLG Jena OLG-NL 1994, 150 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 1994, 310 ff.; ebenfalls jeweils monatlich 600, 00 DM bei vergleichbar schweren Geburtsschäden).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97

    Schwerster Geburtsschaden bei verspäteter Schnittentbindung

    Nach alledem erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zu derartigen Geburtsschadensfällen (vgl. VersR 1994, 310; SchlHA 1999, 259 und OLGR 1999, 263) für das Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der Gesamtumstände den zuerkannten Kapitalbetrag als gerechtfertigt und angemessen, aber auch als ausreichend.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 14 U 78/98

    Arzthaftung

    - OLG Schleswig, VersR 1994, 310: 340.000,- DM bei schwerer Hirnschädigung und Krampfleiden.
  • OLG Naumburg, 11.03.2010 - 1 U 36/09

    Zwillingsschwangerschaft - Krankenhaushaftung: Grober Behandlungsfehler einer

    z.B.: OLG Schleswig VersR 1994, 310, 311; OLG Stuttgart VersR 2001, 1560, 1563/4; OLG München VersR 1997, 977; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, 200; OLG Düsseldorf VersR 2008, LG München VersR 2007, 1139; Senat a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01

    Spanungspneumothorax bei Neugeborenem: Schmerzensgeld wegen groben

    Nach alledem erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zu derartigen Geburtsschadenfällen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2001, Az. 4 U 11/96 mit Hinweisen auf VersR 1994, 310; SchlHA 1999, 259 und OLG R 1999, 263) für das Schmerzensgeld einen Kapitalbetrag von 325.000,00 EUR als gerechtfertigt.
  • OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 45/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei nicht erkannter Dislokation im rechten

    Dabei kann dahinstehen, ob das Unterlassen der Durchführung eines CT am 02.11.2009 als grober Behandlungsfehlers zu werten wäre, also als ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt "schlechterdings nicht unterlaufen darf", ohne dass besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf des Behandlungsfehlers mildern könnten (zu den Voraussetzungen und Folgen eines groben Behandlungsfehlers vgl. BGH VersR 1994, S. 310; NJW 1992, S. 2962; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil B, Rn. 251 f).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 12 U 44/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Perforation der Speiseröhre durch Verschieben eines

  • LG Gießen, 30.09.2004 - 3 O 99/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Medizinbereich, Haftung des Krankenhauses für

  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 4/09

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter ärztlicher

  • OLG Brandenburg, 04.11.2013 - 12 U 103/13

    Ärztlicher Behandlungsfehler bei einer operativen Versorgung an der oberen

  • LG München I, 19.12.2012 - 9 O 17817/09

    Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund der u.a. nicht

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